Amtsgericht hält Vorlage eines Kita-Gutscheins für Vertragsbedingung!

pic_holger_klein

Zahlreiche freie Träger in Berlin verwenden den von der Senatsverwaltung und den Verbänden zur Verfügung gestellten Muster-Betreuungsvertrag.

Dort ist formuliert:

“Das Kind erhält aufgrund des Bescheids vom … mit der Gutscheinnummer … einen … Halbtags-Platz (…)”

In einem Verfahren von uns vor dem Amtsgericht Potsdam geführten Verfahren für einen Berliner freien Träger betreiben wir den Forderungseinzug gegenüber einem Brandenburger Elternteil, der nach Vertragsabschluss seine Mitwirkung gegenüber dem Berliner Bezirksamt verweigerte und damit die Erteilung des Gutscheins verhinderte.

> Lesen Sie, was andere über uns sagen! <

Bei dem Träger entstand dadurch erheblicher finanzieller Schaden.

Das Gericht interpretierte die auch von dem Träger in seinen Verträgen verwendete obige Formulierung als Bedingung für den Vertragsschluss. Da dieser nicht vorlag, soll der Vertrag, so das Gericht in seinem Hinweisbeschluss, unwirksam sein.

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Folge wäre, dass ein Vergütungsanspruch nur für die tatsächlich erfolgte Betreuung verlangt werden kann.

Ob das Gericht seine Auffassung auch in einem Urteil, mit dem im Herbst gerechnet wird, beibehält oder durch diesen Hinweisbeschluss nur die Vergleichsbereitschaft der Parteien erhöht werden soll, wird sich zeigen.

balken_blau2

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

pic_holger_klein_mail

Folgen Sie uns bei:
social_header

Muster-Betreuungsvertrag birgt große Risiken