Spätestens wann muss das erweiterte Führungszeugnis durch den Träger oder die Leitung eingesehen worden sein?  

pic_holger_klein

Das erweiterte Führungszeugnis von Erziehern muss vor der eigentlichen Arbeit am Kind durch die Kita-/Hort-Leitung oder entsprechende Trägerverantwortliche eingesehen worden sein.

Gleiches gilt für Trägerbeschäftigte, die in einen engeren Kontakt zu den zu betreuenden Kinder kommen können.

Nicht richtig ist es dagegen, Erzieher, Praktikanten oder zunächst zur Probe arbeitende Personen ohne Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses tätig werden zu lassen, weil das Beschaffen vielleicht einen gewissen Zeitraum dauert.

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Dies ist kein Grund für eine Ausnahme!

von Rechtsanwalt Holger Klaus

balken_blau2

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

pic_holger_klein_mail

Folgen Sie uns bei:
social_header

Zu welchem Zeitpunkt muss das erweiterte Führungszeugnis vorliegen?
Markiert in:                                            

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

28 + = 31