Gehört das erweiterte Führungszeugnis von Erziehern in die Personalakte des Kita-, Hort- oder Schulträgers?

pic_holger_klein

Das erweiterte Führungszeugnis von Erziehern wird oftmals von Kita-Trägern oder Kita-Leitungen der Personalakte beigefügt. 

Nichts verpassen! Täglich mehr auf Facebook!

Dies ist aus Gründen des Datenschutzes nicht richtig. Denn sensitive Daten – und um solche handelt es sich hier – dürfen nur erhoben werden, soweit dies gesetzlich zulässig oder durch Einwilligung gedeckt ist. Zudem muss eine solche Datenerhebung erforderlich sein. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Denn es reicht völlig aus, lediglich Einsicht in das vorgelegte erweiterte Führungszeugnis zu nehmen und hierüber wie auch das Nichtvorhandensein von einschlägigen Eintragungen eine Notiz anzufertigen und vorzuhalten.

§ 72a Abs. 5 SGB VIII bestätigt dies:

(5) Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe dürfen von den nach den Absätzen 3 und 4 eingesehenen Daten nur den Umstand, dass Einsicht in ein Führungszeugnis genommen wurde, das Datum des Führungszeugnisses und die Information erheben, ob die das Führungszeugnis betreffende Person wegen einer Straftat nach Absatz 1 Satz 1 rechtskräftig verurteilt worden ist.

von Rechtsanwalt Holger Klaus

balken_blau2

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

pic_holger_klein_mail

Folgen Sie uns bei:
social_header

Erweitertes Führungszeugnis in die Personalakte – richtig oder falsch?
Markiert in:                                

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

69 − 60 =