2 Wochen sind für eine Kündigungserklärungsfrist nicht viel Zeit!

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Achtung Kita-Träger: Soll eine außerordentliche (fristlose) Kündigung gegenüber einem Beschäftigten im Kindergarten wie Erzieher, Koch oder Hausmeister ausgesprochen werden, ist die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB zu beachten.

Wir erklären im Video warum.

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

von Rechtsanwalt Holger Klaus

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#30SekKitarecht Folge 32 – Frist für eine außerordentliche / fristlose Kündigung beachten!
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