Die fürchterlichen Rasierklingenfunde auf Berliner Spielplätzen und in einer Kita in der Schweiz verdeutlichen noch einmal: Aufsichtspflicht heißt nicht nur „Sicht auf Kinder“!  

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In Berlin wurden jüngst Rasierklingen im Sand von Spielplätzen versteckt. Und in der Schweiz montierten Unbekannte jetzt sogar Rasierklingen an Spielgeräten eines Kindergarten-Außengeländes (Link hier) – beides offensichtlich gezielt, um wehrlose Kleinkinder zu verletzen.

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Drastische Fälle sicherlich. Und nicht immer mögen Gefahren extra allein zu dem Zweck geschaffen worden sein, um Kinder zu verletzen. Aber eben auch achtlos weggeworfenen Spritzen, Flaschen oder zum Beispiel Zigarettenstummel (!) (Link hier) können für Kinder eine hochgefährliche Verletzungsgefahr darstellen.

Für Erzieher und ihre Aufsichtspflicht über Kita-, Hort, oder Kindergartenkinder bedeutet dies (leider), dass auf allen angesteuerten Spielplätzen zwingend eine Sichtkontrolle und Prüfkontrolle durchzuführen ist.

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Denn es sollte sich niemand darauf verlassen, dass sich der Spielplatz noch in dem Zustand befindet, wie er zum Beispiel gestern oder vor ein paar Tagen verlassen wurde. 

Dabei sollte in Anbetracht zumeist leicht überkletterbarer Kitazäune auch nicht zwischen öffentlichen Spielplätzen und dem eigenem Spielplatz auf dem kitaeigenen Freigelände unterschieden werden.

Der oben angeführte Fall von Rasierklingen auf dem Kita-Freigelände spricht hier Bände.

Zur Aufsichtspflicht gehört also nicht nur die Pflicht zur „Sicht auf die Kinder“, sondern im weiteren Sinne auch die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht und damit einhergehend die präventive Abwehr von möglichen Gefahren durch vorherige Inspektion der Anlage.

Denn leider mussten wir schon zu häufig von weggeworfenen Spritzen, Kondomen, kaputten Bierflaschen, zerstörten Spielgeräten und sonstigem Vandalismus auf öffentlichen Spielplätzen und Kita-Freigeländen berichten, um hier allzu sorglos zu sein und eine Aufsichtspflichtverletzung zu riskieren.

von Rechtsanwalt Holger Klaus

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Erzieher-Aufsichtspflichten auf Spielplatz & Co.