Einbruch in Kita oder Hort und der PC mit allen Daten ist weg – klar, die Polizei wird gerufen und der Schaden eventuell auch einer Versicherung gemeldet; aber wer ist noch zu informieren?

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Im Fall einer Datenpanne oder eines Verlusts von sensitiven Daten (an Dritte) gibt es die Verpflichtung, die Betroffenen (also ggf. die Eltern) hiervon in Kenntnis zu setzen. 

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Das gilt auch, wenn die Daten der Beschäftigten zum Beispiel gestohlen werden – Stichwort: Personaldatenschutz.

Stellt also ein Kindergarten- oder Kita-Träger fest, dass besonders sensible Daten der Kita-Kinder, von den Eltern als Vertragsparteien des Betreuungsvertrages oder etwa die Daten der Erzieher und sonstigen Träger-Beschäftigten gestohlen oder unbeabsichtigt und unbefugt weiter gegeben worden, so treffen den Träger weitreichende Informationspflichten. 

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von Rechtsanwalt Holger Klaus

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#30SekKitarecht Folge 56 – Meldepflicht bei Datenschutzpanne