Die Aufsichtspflicht ist nichts statisches, sondern verändert sich andauernd!

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Die eine, ganz bestimmte Aufsichtspflicht gibt es nicht.

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Die Verpflichtung zur ordentlichen Aufsicht verändert sich in ihren konkreten Anforderungen andauernd. Denn es ist das zu tun, was ein verständiger Erzieher unter vernünftigen Erwägungen machen, um Gefahren vom Kind oder durch ein Kind gegenüber Dritten (zum Beispiel anderen Kindern) im konkreten Einzelfall abzuwehren.

Ein „Schema F“ gibt es daher nicht. Sondern den Appell an Verstand und Vernunft im jeweils sehr konkreten Einzelfall. Und dabei das Bauchgefühl nicht vergessen! 

von Rechtsanwalt Holger Klaus

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#30SekKitarecht Folge 77 – Konkretisierung der Aufsichtspflicht