Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bei langzeiterkrankten oder häufig kurz erkrankten Erziehern bedeutet einigen Aufwand für Kita-, Kindergarten- oder Hort-Träger

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Die Vorgaben zum betrieblichen Eingliederungsmanagement fordert von Kita-Träger ein Tätigwerden im Fall von langzeiterkrankten oder häufig kurzzeiterkranknten Beschäftigten.

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Dabei sollte es sich auch nicht nur um eine lästige Übung handeln, die nur oberflächlich den Anforderungen an ein betriebliches Eingliederungsmanagement genügen will.

Denn damit eine Wiedereingliederung eines erkrankten Erziehers auch wirklich bestmögliche Chancen hat zu funktionieren, soll sich ein Arbeitgeber konkrete Gedanken machen, wie ein leidensgerechter Arbeitsplatz für den Erzieher, die Erzieherin aussehen könnte.

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Das haben auch verschiedene Gerichte immer wieder hervorgehoben – ganz aktuell das Arbeitsgericht Berlin in einem (allerdings wohl noch nicht rechtskräftigen) Urteil. Weil sonst eine krankheitsbedingte Kündigung kaum wirksam ausgesprochen werden kann.

Wir berichten darüber.

von Rechtsanwalt Holger Klaus

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#30SekKitarecht Folge 81 – BEM : Was Kita-Träger beachten sollten!