Achtung: Auch kleine Geschenke oder Aufmerksamkeiten können im Geschäftsverkehr schwer nach hinten losgehen!

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Geschenke erhalten die Freundschaft? Sicherlich. Wer mag schließlich keine Geschenke?

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Aber!

Es gibt halt so fiese Sachen wie Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung…

Daher sollte man bei Geschenken und Aufmerksamkeiten im Geschäftsverkehr eher vorsichtig sein. Das gilt auch im Kita-, Kindergarten- oder Hort-Alltag, für Erzieher und insbesondere in Bezug auf die Aufsichtsbehörden und sonstigen Geschäftspartner. Denn schnell kann der Verdacht entstehen, dass hiermit die Erwartung einer Gegenleistung verbunden ist.

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Darüber hinaus ist es vielen Beschäftigten infolge von entsprechenden Dienstanweisungen neben der oben dargestellten Strafandrohung schlichtweg untersagt, Geschenke generell oder ab einem gewissen (kleinen) Wert anzunehmen oder zu behalten. 

von Rechtsanwalt Holger Klaus  [Mehr…]

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#Kitarecht Folge 100 – Xmas Special: Geschenke, Geschenke, Bestechung?