Eine Übersicht über die Beteiligungsmöglichkeiten der Eltern in den Kita-Gesetzen der Länder

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Als Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung nach Art. 72 Grundgesetz unterliegt das Kinder- und Jugendhilferecht, zu dem nach (nicht unumstrittener) Auffassung die Kindertagesbetreuung mit ihrem Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungsauftrag gezählt wird, dem Landesrechtsvorbehalt.

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Das heißt, solange und soweit keine bundesgesetzlichen Regelungen bestehen, dürfen die Länder legislativ tätig werden. Denn § 26 Sozialgesetzbuch VIII fordert die Länder auf, zum Dritten Abschnitt „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege“ des SGB VIII alles „Nähere über Inhalt und Umfang“ der Kindertagesbetreuung zu regeln.

Das gilt auch für Art, Inhalt und Umfang der Elternbeteiligung in Tageseinrichtungen. § 22a SGB VIII setzt hier für die verschiedenen, länderspezifischen Formen der Elternbeteiligung und –mitarbeit einen sehr weiten Rahmen.   

Entsprechend des vom Gesetzgeber gelassenen Spielraums sind die elterlichen Beteiligungsrechte von der Nordsee bis zu den Alpen sehr unterschiedlich ausgestaltet.

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Einige Länder sind in der Ausgestaltung sehr allgemein geblieben und haben ihren Gestaltungsspielraum nicht genutzt (so Bremen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Saarland).

Andere haben Inhalt und Form der Elternbeteiligung genauer und dadurch handhabbarer und wirkungsvoller ausgestaltet. 

Das in vielerlei Hinsicht vorbildlich aufgebaute Hamburger KibeG regelt in § 24 die Elternbeteiligungsrechte.

Neben dem Informationsrecht der Eltern über die Entwicklung ihres Kindes und der Gruppe findet sich dort die Einrichtung des Elternausschusses, des sich aus den Elternvertretern zusammensetzt und der die Interessen der Kinder und Erziehungsberechtigten gegenüber Einrichtung und Träger zu vertreten hat. 

Mehr dazu erfahren Sie in der am 18. Januar 2016 erscheinenden neuen Ausgabe (1/2016) der kiTa aktuell Recht (https://www.kita-aktuell.de/shop/kita-aktuell-recht-66601033)

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Elternbeteiligungsrechte in Kindertageseinrichtungen