Warum Trinkgelder, Geschenke oder kleine Aufmerksamkeiten manchmal richtig gefährlich sein können! 

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bestechung

Anlass ist ein aktueller Fall aus München, der sich zwar nicht im Kita- oder Hort-Bereich abspielte, jedoch auf diesen übertragen werden könnte.

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So soll in der Vergangenheit ein Mitarbeiter der Müllabfuhr angeblich (er selber bestreitet dies nämlich) insbesondere zur Weihnachtszeit kleine Geldbeträge angenommen haben, die ihm als Dankeschön, aber auch für die Mitnahme von zusätzlichem Müll, angeboten worden seien (Quelle hier).

Nun könnte man meinen, wo ist das Problem?

Das ist doch ganz üblich, insbesondere zu Weihnachten.

Mag sein, dass es „üblich“ ist. Aber dennoch wäre ein solches Verhalten rechtlich nicht unproblematisch.

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Denn zum einen handelte es sich hier um einen Beschäftigten der Kommune, zum anderen gab es eine Dienstanweisung, die die Annahme bestimmter Geschenke explizit verboten hatte. Und schlussendlich soll es eben auch besondere Leistungen gegeben haben, anderen Müll mitzunehmen. 

Eine solche Konstellation kann – egal ob es so im obigen Fall nun stattgefunden hat oder nicht – auch gut auf Erzieher in Kita, Kindergarten oder Hort übertragen werden. Vor diesem Hintergrund kann allen Beteiligten nur angeraten werden, das Thema „Geschenke“ mit der notwendigen Sensibilität zu behandeln. 

Das gibt auch und insbesondere natürlich für freigiebig schenkende Kita-Eltern, die sich sicherlich für die tolle Arbeit bedanken wollen, aber vielleicht auch eine andere Intention im Hinblick auf ihr Kind haben. Kommt es hier zu irgendwelchen ausgesprochenen oder unausgesprochenen Arrangements kann es unter Umständen ungemütlich werden. 

von Rechtsanwalt Holger Klaus  [Mehr…]

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Erzieher aufgepasst: Bestechlichkeit in Kita, Kindergarten oder Hort!