„Willkommen im Team, Montag früh um 8 Uhr geht es los!“ ist manchmal vielleicht etwas vorschnell!

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Arbeitsverträge können auch im Kita, Kindergarten oder Hort-Bereich mitunter recht schnell geschlossen sein, denn es reicht schon die mündliche Vereinbarung und schon hat ein Träger eine neue Erzieherin oder einen neuen Erzieher, bzw.  diese einen neuen Arbeitgeber. 

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Ein Stück Papier mit Unterschrift ist für das wirksame Bestehen eines Arbeitsvertrags bei einem ganz normalen Arbeitsverhältnis nicht erforderlich (etwaige tarifvertragliche Vorgaben einmal außen vor gelassen). Richtig problematisch wird es allerdings, wenn eigentlich eine Seite noch besondere Regelungen im Vertrag haben wollte, aber vergessen hatte, dies auch mündlich mit zu vereinbaren.

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Hierbei ist in erster Linie die Befristung einer Erzieherstelle zu benennen, die entgegen der oben dargestellten Grundsatzregel eben doch der Schriftform bedarf. Oder das eine Probezeit für den Erzieher / die Erzieherin gelten soll. 

Auch besondere Überstundenregelungen oder spezielle Verbote bzw. Genehmigungen zu einer Nebenbeschäftigung wird man nach mündlichen Vertragsschluss oftmals nur mit Mühen „nachschieben“ können. Im Falle einer Befristungsabrede ist das schon gar nicht möglich.

Daher aufgepasst bei vorschnellen Zusagen gegenüber einem Job-Bewerber!

von Rechtsanwalt Holger Klaus  [Mehr…]

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#Kitarecht Folge 103 – Achtung: Arbeitsvertrag für Erzieher – mündlich reicht schon!