Auch ein Kita-, Kindergarten- oder Hort-Träger kann haften, wenn Sachen von Erziehern wegkommen… 

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In vielen Videos und Blogbeiträgen zuvor haben wir die Fälle behandelt, in denen eine Haftung von Erziehern auf Schadensersatz denkbar ist. Nun einmal anders herum.

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Denn auch ein Kita-Träger kann unter Umständen haften und zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn Wertgegenstände von Erziehern oder anderen Beschäftigten im Kindergarten oder Hort während der Arbeitszeit gestohlen werden.

Wir hatten einmal einen Fall vor dem Arbeitsgericht, bei dem einer Erzieherin eine Tasche nebst Inhalt (Geldbörse etc.) während des Kitabetriebs aus dem Erzieherraum gestohlen wurde. Das ist natürlich auch auf andere Konstellationen übertragbar. Zum Beispiel auf den Diebstahl einer Jacke oder eines Handys.

Allerdings kommt es stets auf die Art des Diebstahls, d.h. seine Umstände, und auf die Art der entwendeten Gegenstände an: Nämlich ob es Gegenstände sind, die üblicherweise bei der Arbeit bzw. zur Arbeit mitgeführt oder für die Arbeit sogar benötigt werden.

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von Rechtsanwalt Holger Klaus  [Mehr…]

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#Kitarecht Folge 109 – Erzieher bestohlen: Haftung des Trägers als Arbeitgeber denkbar?