Wie lange dürfen Kündigungsfristen in einem Kindergarten-Betreuungsvertrag sein?

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wie lange die Kündigungsfristen für eine ordentliche Kündigung in einem vorformulierten, vom Träger vorgegebenen Kita- oder Krippen-Betreuungsvertrag sein dürfen.

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Dies ist insofern spannend, als das in der Vergangenheit Träger zum Teil sehr lange Kündigungsfristen in die Verträge hineingeschrieben haben und Eltern regelrecht verzweifelt waren, aus diesem Verträgen ohne erdrückende Kosten wieder herauszukommen, wenn sich das Kind schlichtweg nicht wohlfühlt oder ein Umzug notwendig wird.

Teilweise hatten wir es in unserer anwaltlichen Arbeit mit Kündigungsfristen von 6 Monaten zum Monatsende zu tun oder mit lediglich zwei Kündigungszeitpunkten im Jahr.

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Bei solch langen Kündigungsfristen in einem Kita-Betreuungsvertrag sollte es eigentlich ziemlich klar sein, dass sie als Allgemeine Geschäftsbedingungen junge Eltern unangemessen benachteiligen und damit unwirksam sind. Und dennoch fehlte es oftmals an der erforderlich Einsicht der Gegenseite, so dass gerichtliche Auseinandersetzungen unvermeidlich waren.

Vor diesem Hintergrund ist eine höchstrichterliche Entscheidung natürlich doppelt spannend für uns und die von uns vertretenen Kita- oder Hort-Träger oder Eltern.

Doppelt spannend, da es natürlich nicht nur darum geht, zu erfahren, welche Länge an Kündigungsfristen rechtlich (noch) zulässig sind, sondern weil überlange, und damit unwirksame, Kündigungsfristen ersatzlos wegfallen und sodann nur noch die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten. 

von Rechtsanwalt Holger Klaus  [Mehr…]

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#Kitarecht Folge 111 – Der BGH zu Kita-Kündigungsfristen im Betreuungsvertrag