Kitas und Schulen und der Datenschutz – Im aktuellen Tätigkeitsbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Im veröffentlichten Jahresbericht 2015 der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit geht es selbstverständlich auch um Kinder, Kita, Schule, Jugendamt und den Datenschutz.

> Lesen Sie, was andere über uns sagen! <

  • Kindeswohlgefährdung

Das Land Berlin bemüht sich derzeit um eine Verbesserung der Verfahren bei Kindeswohlgefährdung. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wie Jugendamt und Gesundheitsamt hier zusammenarbeiten und wann welche Daten auf welcher Grundlage ausgetauscht werden dürfen.

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

  • Software in Jugendämtern

Bis 2018 soll in Berliner Jugendämtern eine neue Software die bisherigen bezirklichen Insellösungen ablösen und damit zu Entbürokratisierung und Beschleunigung bei der Bearbeitung auch zB von Gutscheinen und sonstigen Hilfen führen. Wir sind gespannt!

  • Sprachförderung – Videoprojekt in Kitas

Bei einem im letzten Jahr bundesweit durchgeführten Projekt zur Sprachförderung in Kitas sind Videoaufzeichnungen der Kinder gefertigt worden. Die zugehörigen Einwilligungserklärungen genügten jedoch nicht den Anforderungen an eine Einwilligung. In Abstimmung mit der Datenschutzbeauftragten erfolgte deswegen eine teilweise Verpixelung der Kinder und die Namensnennung unterblieb.

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat daher Handlungsleitlinien zum datenschutzgerechten Umgang mit Foto-,Video-
und Tonaufnahmen in Kindertageseinrichtungen entwickelt, die sich derzeit noch in Abstimmung mit der Senatsverwaltung befinden.

  • Kitaportal

Die Berliner Kita-Eigenbetriebe Nord-Ost nutzen ein eigenes Kitaportal für die Verwaltung der Einrichtungen. Darüber werden personenbezogene Daten der betreuten Kinder, deren Eltern sowie der Beschäftigten verarbeitet. Die Datenschutzbeauftragte hat einigen Änderungsbedarf, insbesondere an den Berechtigungen auf Zugriff, der Protokollierung und der Dateibeschreibung festgestellt. Warum konnte das Sekretariat der Geschäftsleitung etwa auf Daten zum Kitagutschein zugreifen?

Es gibt für Träger diverse Portalangebote zur Kitaverwaltung und Kommunikation mit Eltern, die sich auch großer Beliebtheit erfreuen. Träger müssen sich aber im Klaren darüber sein, wo die Daten liegen und wer hierfür verantwortlich ist. Daraus folgt dann auch sogleich die weitere Frage, welche Maßnahmen beim Betrieb zu ergreifen sind.

  • Umgang mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Ein Kita-Eigenbetrieb hat seine Beschäftigten angewiesen, AU-Bescheinigungen nur noch bei der örtlichen Kitaleitung und nicht mehr beim Personalservice abzugeben.

Da aus der Fachbezeichnung des Arztes aber leicht Rückschlüsse auf den Grund der Arbeitsunfähigkeit gezogen werden können, hat sich der Personalrat an die Datenschutzbeauftragte gewandt. Diese hat festgestellt, dass der Begriff „Arbeitgeber“ nicht gleichzusetzen ist mit dem direkten Vorgesetzten. Zwar muss die Kitaleitung den Personaleinsatz planen können. Dafür genügt ihr aber Kenntnis vom Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit. Das Einreichen der Bescheinigung beim Personalservice stellt also für den Erzieher den geringeren Eingriff dar und muss deswegen zumindest als Möglichkeit belassen werden.

  • PISA

Und schließlich geht es auch noch um den Datenschutz im Rahmen der PISA-Tests. Die Daten werden in einer Webanwendung erhoben und ausschließlich mit einem Passwort geschützt. Dem Stand der Technik entspricht heute jedoch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung, die jedoch nicht eingesetzt wird. Alternativ könnten die Daten auch lokal gespeichert werden.

Darüber hinaus werden aber im Rahmen der Studie auch Daten erhoben, die nach dem Berliner Schulgesetz nicht erhoben werden dürfen. Entsprechend müssten Einwilligungserklärungen eingeholt werden und die Angabe der Daten als freiwillig markiert werden.

von Rechtsanwältin Nele Trenner

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Kitas und der Datenschutz – Tätigkeitsbericht der Aufsichtsbehörde