Erzieher unterlassen Medikamentenabgabe – kein Fall für die Unfallkasse?

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„Erleidet ein Kind einen Gesundheitsschaden, weil die gebotene und vereinbarte Medikamentengabe unterlassen wurde, besteht keine Anspruch auf Leistung durch die gesetzliche Unfallversicherung.“

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So jedenfalls die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) in der Ausgabe Juli 2014 (DGUV Information 202-092) zu „Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen“ [Link hier zum PDF] (Update: Das Dokument auf der Website www.unfallkasse-nrw.de ist leider nicht mehr verfügbar).

So richtig überzeugt das allerdings nicht. Schon gar nicht im Hinblick auf den Inklusionsgedanken. 

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Denn vom Schutz der Unfallkasse ist umfasst, wenn bei der Medikamentenabgabe etwas schief geht (falsche Dosierung, Infektion etc.) oder es bei richtiger Medikamentenabgabe zu einer überraschenden Wechselwirkung kommt.

Wird die Medikamentenabgabe dagegen unterlassen, soll ein dadurch geschädigtes Kind sich lediglich an seine eigene Krankenkasse halten können – so jedenfalls die Ausführungen der Unfallversicherung. 

von Rechtsanwalt Holger Klaus   [Mehr…]

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