Wer bei den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten als Erzieher in Kita, Kindergarten oder Hort mogelt, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen!

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Arbeitszeitbetrug, wenn morgens erst um 6:50 Uhr statt 6:30 Uhr angefangen (sind ja eh noch keine Kinder da), aber halb 7 aufgeschrieben? Oder wenn alle Kinder am Nachmittag abgeholt sind einfach mal heimlich früher gehen?

Fristlose Kündigung denkbar? Schon möglich.

Das Landesarbeitsgericht in Hessen (Az.: 16 Sa 1299/13) hat zum Beispiel eine fristlose Kündigung für wirksam erachtet, bei absichtlich weggelassenen An- und Abmelden an einer Zeiterfassung in den Pausen.

Denn das sei ein vorsätzlicher (Arbeitszeit-) Betrug.

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Wohl wenig anderes wird gelten, wenn der oder die einzelne Erzieher*in auf Dienstplanbögen etc. falsche Angaben zu Arbeitsbeginn und Arbeitsende macht. Kommt das raus, sollte mindestens mit einer Abmahnung gerechnet werden, im Einzelfall sogar mit einer Kündigung.

Daher: Besser immer schön korrekt bleibenn.

von Rechtsanwalt Holger Klaus

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Arbeitszeiten unrichtig aufgeschrieben? Betrug durch Erzieher?