Eine regelmäßige Baumbeschau ist unerlässlich im Freigelände von Krippe, Kita oder Hort!

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Praktisches Wissen für Erzieher und Kita-Träger:

Nicht vergessen: Mit dem Herbst beginnt die besonders stürmische Jahreszeit – nicht nur weil Laternenumzug, Schneespaß und Weihnachtsfeier in der Kita anstehen!

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Sondern weil es heftiger und häufiger stürmt und auf dem Kita-Freigelände vermehrt die Festigkeit von Bäumen und Ästen „angetestet“ wird. Rechtlich betrachtet gelten daher Bäume in direkter Nähe zu Spielplätzen, Spielanlagen und -flächen für Kinder als Gefahrenquellen.

Und Gefahrenquellen sind – wiederum rechtlich betrachtet – zu überwachen und gegebenenfalls zu entschärfen. Man bezeichnet dies als Verkehrssicherungspflicht. Und diese Pflicht trifft nun einmal den Betreiber einer Anlage oder Einrichtung, d.h. also den Träger nebst den Personen, die für ihn handeln sollen.

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Diese haben infolge dessen alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu begegnen, dass Schäden bei anderen (= Kinder, Eltern, beschäftigte Erzieher) nicht entstehen.

Um eine regelmäßige, professionelle Baum(be)schau wird also eine Kita mit Bäumen auf dem Freigelände nicht herumkommen.

Im Gegenteil raten wir DRINGEND dazu an, dies gewissenhaft und vollumfänglich dokumentiert zu unternehmen, um im Fall der Fälle nachweisen zu können, der Verpflichtung auch ordnungsgemäß nachgekommen zu sein.

von Rechtsanwalt Holger Klaus

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Prüfen! Baumgefahren im Kita- und Hort-Bereich