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Erzieher in Kita, Kindergarten oder Hort stehen manchmal etwas hilflos vor der Frage, was denn „alles noch“ von ihnen im Rahmen der Aufsichtspflicht für die anvertrauten Kinder zu leisten sei. Auch gibt es diverse Falschvorstellungen, was angeblich abverlangt werde.

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Sicherlich: Die Aufsichtspflicht und Fürsorgepflicht für Erzieher in Krippe, Kita und Hort ist weitreichend und wird von den Gerichten zurecht streng beurteilt.

Allerdings ist diese Pflicht, Gefahren für das Kind oder durch das Kind sowie natürlich Unfälle zu vermeiden, nicht grenzenlos.

Dies hat unlängst auch noch einmal ein Oberlandesgericht in einem Prozess auf Schadensersatz gegen einen Erzieher wegen einer angeblichen Aufsichtspflichtverletzung klargestellt und entsprechende Forderungen von Eltern in einem Fall abgelehnt.

Hierüber unterhalten wir uns in unserem Kitarechtler.de-Podcast.

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Kitarechtler.de Podcast #14: Wie weit reicht die Aufsichtspflicht? Ist sie grenzenlos?