Dürfen Erzieher einfach so von anderen Kita- oder Hort-Trägern angesprochen und abgeworben werden?

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Kommunale Kita-Träger sprechen über die #Hashtag-Suche bei Instagram andere Erzieher unmittelbar an und schlagen vor, sich doch bei ihnen zu bewerben? Städte bieten Unterstützung bei der Miete an, wenn man sich doch als Erzieher für den städtischen Träger entscheidet?

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Andere Träger schalten großzügig deutschlandweit Werbung und so mancher Träger-Verantwortliche wird auch schon mal insgeheim in der direkten Nachbarschaft das Gespräch mit einem bei einem anderen Träger angestellten Erzieher gesucht haben…

Es herrscht eben Erziehermangel landauf und landab und „gute“ Erzieher sind sehr begehrt.

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Aber was ist im Kampf um die besten oder auch nur verfügbaren Erzieher noch rechtlich erlaubt? Gibt es Grenzen bei dem Versuch, Erzieher von einem anderen Kindergarten- oder Hort-Träger abzuwerben? 

Was muss sich der aktuelle Träger als Arbeitgeber eines Erziehers bieten lassen und was kann er unterbinden? 

Unser Thema in unserem aktuellen Kitarechtler-Podcast.

Als mp3-Datei für unterwegs speichern – siehe „Download“ oben beim Player!

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Music Credits: http://www.freesfx.co.uk/

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Kitarechtler Podcast #31: Dürfen Erzieher einfach so abgeworben werden?