Überstundenabgeltung durch Bezahlung oder Freizeitausgleich? Und wie überhaupt geleistete Überstunden beweisen?

podcast_header

Play

Dürfen Überstunden durch Freizeitausgleich „abgebummelt“ werden? Oder kann ein Erzieher auch vom Kita-Träger als Arbeitgeber die Bezahlung der geleisteten Überstunden in Euro verlangen – und eben nicht einen Freizeitausgleich irgendwann an einem grauen Mittwoch im nasskalten November?

Alle unsere +1.000! Videos hier in der Übersicht!

Solche Aspekte behandeln wir in Folge 54 unsere Kitarechtler-Podcastreihe.

Vor allem zeigen wir auf, was ein Erzieher oder ein sonstigter Beschäftigter eines Kita-, Kindergarten- oder Hort-Trägers beachten sollte, wenn die Befürchtung besteht, dass es einmal noch Streit über die Anzahl der geleisteten Überstunden geben könnte. Denn dann wird man womöglich in der Not sein, die Überstunden ganz konkret nachzuweisen. Und das kann nach einer gewissen Zeit recht problematisch werden.

> Lesen Sie, was andere über uns sagen! <

Träger ihrerseits müssen sich natürlich auch nicht Überstunden aufdrängen lassen.

Und schlussendlich gibt es häufig auch noch die sogenannten Verfallklauseln oder Ausschlussklauseln (beide Begriffe meinen dasselbe) im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu beachten. Denn der schönste Beweis für tatsächlich gearbeitete Überstunden hilft nichts, wenn der Anspruch auf Überstundenausgleich in Folge Zeitablaufs und Untätigkeit nicht mehr durchsetzbar ist. 

Als mp3-Datei für unterwegs speichern – siehe „Download“ oben beim Player!

Alle unsere Podcasts im Überblick -> hier <-

Music Credits: http://www.freesfx.co.uk/

balken_blau2

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.

pic_holger_klein_mail

Folgen Sie uns bei:
social_header

Kitarechtler Podcast #54: Überstundenbezahlung für Kita-Erzieher?