Darf der Träger oder die Kitaleitung die private „Verschönerung“ des Arbeitsplatzes oder des Arbeitsumfeldes verbieten?

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Fotos auf dem Schreibtisch, die Lieblingspflanze im Regal, die Kaffeetasse mit „lustigem“ Motiv von der letzten Urlaubsreise und der Kugelschreiber mit der Parole irgendeiner Partei: 

Kommt das irgendwie bekannt vor?

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Falls ja, werden Sie wahrscheinlich in einem für Deutschland ganz gewöhnlichem Arbeitsumfeld arbeiten oder gar selber daran gestalterisch mitgewirkt haben. Denn in den meisten Fällen ist es einem Arbeitgeber ziemlich egal, wie es im Büro und auf den Schreibtischen aussieht, so lange die Arbeit zügig und gewissenhaft erledigt wird. 

Aber es kann es eben auch Anforderungen geben, da wird ein Arbeitgeber eher gehalten sein, ziemlich genaue Regeln für eine solche „Ausschmückung“ des Arbeitsumfeldes vorzugeben. Dies kann auch Arbeitgeber in Kita, Kindergarten oder Hort betreffen. 

Daher stellt sich dann die Frage, ob oder wie weit ein Träger hier den Erziehern oder sonstigen Beschäftigten Vorgaben bzw. Dienstanweisungen machen oder gar Verbote aussprechen darf?  

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Und vor allem: Auf welcher gesetzlichen Grundlage dies geschehen darf?

Nun, die gesetzliche Grundlage ist zumeist schnell gefunden. Denn nach § 106 GewO (Gewerbeordnung) darf ein Träger als Arbeitgeber gegenüber den Erziehern das sogenannte Weisungsrecht, häufig auch Direktionsrecht genannt, ausüben. Aber in welchem Umfang ist das zulässig, wenn in § 106 GewO lediglich steht, dass „hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb“ Vorgaben gemacht werden dürfen?

Darüber unterhalten wir uns in Folge 71 unserer Kitarechtler-Podcastreihe – bequem zum Unterwegshören per Download oder gleich als Stream. 

Und wer lieber das gleichzeitig aufgenommene Video sehen möchte, findet uns hier bei Youtube.

Interessant und hilfreich dürfte in diesem Zusammenhang für viele sicherlich auch unser neues Buch sein: „Dienstanweisungen für Kindergarten, Krippe und Hort“ (Link geht zu amazon.de).

Als mp3-Datei für unterwegs speichern – siehe „Download“ oben beim Player!

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Music Credits: http://www.freesfx.co.uk/

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Kitarechtler Podcast #71: Private Fotos & Gegenstände am Arbeitsplatz?