Hinweise der Unfallkassen Nr. 359: Kita-Gefährdungsbeurteilung regelmäßig anpassen

Nr. 359 von 1.000 I Die Kita-Gefährdungsbeurteilung anpassen „Die Gefährdungsbeurteilung muss in angemessenen Zeiträumen aktualisiert werden. Hierfür müssen Fristen festgelegt werden. Außerdem muss sie angepasst werden, wenn sich Gegebenheiten verändern (z.B. hohe personelle Fluktuation, neue Aufgabenverteilung im Team, vermehrtes Auftreten