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Rechtsanwalt Holger Klaus (Partner) hat jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der rechtlichen Beratung von Erziehern, Eltern, Kita-Leitungen und Kita-Trägern.

Im Bereich des Arbeitsrechts berät Rechtsanwalt Holger Klaus sowohl die Kitaseite als Arbeitgeber wie auch Erzieher/-innen und anderes Kita-Personal als Arbeitnehmer.

Er ist Mitglied des Haushaltsausschusses der Rechtsanwaltskammer Berlin.

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Rechtsanwältin Nele Trenner (Partnerin) ist seit Jahren im Bereich des Kitarechts tätig, wobei Schwerpunkt neben Aufsichtspflichten und Arbeitsrecht klar der Datenschutz ist.

Hierbei beriet sie zunächst in enger Kooperation mit den Kitarechtlern und jetzt auch als Kitarechtlerin auch und insbesondere Kita- und Hort-Träger und steht überdies als externe Datenschutzbeauftragte zur Verfügung.

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Frau Rechtsanwältin Anna Weber (angestellt) ist seit November 2015 bei den Kitarechtlern. Sie ist seit 2008 Volljuristin und war in der Vergangenheit bereits für namhafte Kanzleien tätig.

Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind im Verwaltungsrecht und Arbeitsrecht – natürlich mit Bezug zu Kita und Hort.

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Frau Rechtsanwältin Petra Hötzeldt (angestellt) ist seit Dezember 2022 bei den Kitarechtlern und bearbeitet vor allem die arbeits- und kinderschutzrelevanten Fragestellungen. Darüber hinaus ist sie tätig bei Kitaplatzklagen und den Finanzierungsfragen rund um Kita und Hort. 

 


Frau Juliane Knoch (Volljuristin, angestellt) ist seit Januar 2018 bei den Kitarechtlern zuständig für den Bereich Recherche & Grundsatzfragen.

 

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Eine kleine Übersicht (Auszug) wo wir überall in Deutschland bereits beratend oder vor Gericht tätig geworden sind:

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