Nr. 190 von 1.000 I Infektionsrisiken durch Kinderkrankheiten „Jeder Träger einer Kita ist auf Grundlage der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet, den Beschäftigten ein Angebot zur Komplettierung ihres Impfschutzes (…) zu unterbreiten. Im Vordergrund stehen hier die Kinderkrankheiten Mumps,
Hinweise der Unfallkassen Nr. 192: Kita-Erzieher und Impfungen
Nr. 178 von 1.000 I Ungeimpfte Erzieher und andere Kita-Beschäftigte: „Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keinen ausreichenden Immunschutz gegenüber den genannten Infektionskrankheiten aufweisen, müssen regelmäßig (in der Regel alle 24 bis 36 Monate) zur arbeitsmedizinischen Vorsorge zur Betriebsärztin oder zum