Hinweise der Unfallkassen Nr. 103: Wippgeräte (Wipptiere) auf dem Kita-Freigelände

Nr. 103 von 1.000 I Wippgeräte (Wipptiere) auf dem Kita-Freigelände „Wippgeräte (Wipptiere) auf dem Kita-Freigelände: „Damit Augenverletzungen durch hervorstehende Handgriffe und Fußstützen vermieden werden, muss am Griff- und Fußstützenende eine Querschnittsfläche von mindestens 15 cm² vorgesehen werden.“ (Unfallkasse NRW) Alle unsere