Nr. 124 von 1.000 I Kita und Brandschutz:
„Feuerlöscher sind so anzuordnen, dass die Entfernung von jeder Stelle in einem Arbeitsbereich zum nächstgelegenen Feuerlöscher nicht mehr als 20 Meter (tatsächliche Laufweglänge) beträgt.“
(Unfallkasse Sachsen-Anhalt)
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Hinweise der Unfallkassen Nr. 124: Kita, Sicherheit und Brandschutz