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Gilt die Raucherpause als Arbeitszeit?

Antwort

Kurze Antwort: Nein.

Langfassung: Die Raucherpause bzw. Zigarettenpause ist, wie der Name schon erahnen lässt, eine zeitliche Unterbrechung der Arbeitsleistung. Und diese Unterbrechung ist keine Arbeitszeit.

Denn: Betrachtet man sich einen Arbeitsvertrag, so steht dort vielleicht etwas von 40, 35 oder auch 30 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit, für die es dann die entsprechende Entlohnung geben soll. Geleistet werden soll diese Arbeitszeit dann mit Tätigkeiten, die sich aus der Benennung oder Beschreibung ergibt, für die die jeweilige Person angestellt worden ist. Und für das Rauchen wird wohl niemand angestellt werden.

Daraus ergibt sich:

Einen Anspruch auf Extra-Raucherpausen gibt es nicht. Folglich muss es ein Träger als Arbeitgeber auch nicht dulden. Beschweren sich Kolleg:innen, dass sie wegen der Raucherpausen der anderen selber mehr leisten müssen, gilt das zu Frage #11 Gesagte:

Der Träger oder durch ihn vertreten die Kitaleitung hat zu prüfen, ob die Beschwerde anerkannt wird. Wird die Beschwerde nicht anerkannt, so besteht die Verpflichtung, dies zu begründen. Wird die Beschwerde dagegen anerkannt, so wäre das Problem „Raucherpause der anderen mit Mehrarbeit für mich selber“ vom Arbeitgeber auch tatsächlich zu beseitigen, sofern diese Abhilfe in seinem Einflussbereich liegt – was wohl regelmäßig der Fall sein wird.

Natürlich gibt es auch oftmals ein kollegiales Geben-und-Nehmen und ein stillschweigendes Dulden des Trägers in dieser Hinsicht. Das ist dann selbstverständlich auch nicht zu beanstanden, wenn hierbei frühkindlicher Bildungsauftrag und insbesondere die Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt werden.

Tipp:

Wichtig: Die kurzen Raucherpausen zwischendurch können nicht bewirken, dass sie als „richtige“ Pause im Sinne des Arbeitsschutzes gewertet werden. Denn nach § 4 Arbeitszeitgesetz können diese „richtigen“ Pausen höchstens „in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.“

In der Konsequenz bedeutet das, dass ein Arbeitgeber, der viele lediglich kurze (Raucher-) Pausen duldet, tatsächlich gar nicht ordnungsgemäß Pausen im Sinne des Arbeitsschutzes gewährt hat, die ja zur Regeneration, also zur Wiederherstellung von Konzentration und zum Gesundheitsschutz dienen sollen.

Das kann insbesondere bei Arbeitsunfällen oder bei Unfällen von Kindern kritisch werden, da sich dann natürlich sofort die Vermutung aufdrängt, dass das bei Gewährung von ordentlichen Ruhepause nicht passiert wäre.

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