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Ist eine Schlüsselversicherung für den Kita-Schlüssel sinnvoll?

Antwort:

Kurze Antwort: Es kommt darauf an.

Langfassung: Häufig haben Erzieher:innen die große Sorge, für den Austausch einer ganzen Kita-Schließanlage aufkommen zu müssen, sollte einmal der zum morgendlichen Aufschließen und zum abendlichen Abschließen übergebene Kita-Schlüssel abhandenkommen. Da ein Austausch vieler Schlösser schnell beträchtliche Schadenssummen bedeuten kann, wird häufig zur Absicherung auf eine Schlüsselversicherung vertraut. Aber ist das auch sinnvoll?

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Zunächst einmal: Eine zusätzliche Absicherung ist absolut nachvollziehbar und wenn diese auch noch für einen ruhigeren Schlaf sorgt: um so besser.

Allerdings dürfte eine solche Versicherung in vielen Fällen gar nicht erst zum Einsatz kommen. Denn eine solche Versicherung greift ja nur, wenn die Beschäftigten selber haften müssen. Und das ist in vielen Fällen von verloren gegangenen Schlüsseln eben nicht der Fall.

Denn wenn ein Schlüssel zur Einrichtung verloren gehen sollte oder vielleicht sogar gestohlen wurde, ist für eine etwaige Haftung von Erziehenden zunächst zu fragen, durch welches Verhalten dies passiert ist.

Klar: Wollte eine Erzieherin, ein Erzieher oder eine Kitaleitung, dass ein Schlüssel abhanden kommt, liegt vorsätzliches Handeln und eine entsprechende Haftung für den entstandenen Schaden vor. Jedoch: Bei Vorsatz tritt nachvollziehbar dann auch keine Schlüsselversicherung ein.

Bleiben also für die Betrachtung der Eingangsfrage die Fälle des fahrlässigen Verhalten, also die klassischen Fälle, dass ein Schlüssel verlegt, verloren oder in den Fluss gefallen ist oder man zum Opfer einer Straftat wurde.

Hier wird wiederum differenziert:

Haben Arbeitnehmer nur leicht fahrlässig gehandelt, müssen sie gar nicht haften. Eine etwaige Schlüsselversicherung müsste also gar nicht kontaktiert werden.

Bei einer mittleren Fahrlässigkeit käme es zu einer Teilung der Schadenskosten unter Berücksichtigung aller Umstände – zum Beispiel auch in Hinblick der Lohnhöhe in Relation zur Schadenshöhe. Hier könnte eine Schlüsselversicherung also eine Rolle spielen. Liegt dagegen grobe Fahrlässigkeit vor, käme eine Schlüsselversicherung auf jeden Fall ins Spiel – denn es entstünde die volle Haftung.

Eine grobe Fahrlässigkeit liegt allerdings auch nur dann vor, wenn ein Arbeitnehmer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in einem ungewöhnlich hohen Grad verletzt und dasjenige unbeachtet gelassen hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen – also sich mal so richtig „dumm angestellt hat“.

Ebenso muss man sich für die Bejahung einer mittleren Fahrlässigkeit schon recht „unschlau“ anstellen. Denn diese soll erst dann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat, der rechtlich missbilligte Erfolg bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt voraussehbar und vermeidbar gewesen wäre.

Ist das nicht der Fall gewesen, wird von einer leichten Fahrlässigkeit ausgegangen und eine Haftung für Erziehende – und damit Einsatz der Schlüsselversicherung – würde erst gar nicht entstehen.

Sicherlich: Die Abgrenzung ist gar nicht einfach und oftmals natürlich nicht sicher vorhersagbar. Deshalb kann eine Schlüsselversicherung zur Beruhigung der Nerven schon helfen. Allerdings wird in wirklich sehr vielen Fällen leichte Fahrlässigkeit vorliegen, so dass eine Haftung eben erst gar nicht entsteht.

Tipp:

Wer unbedingt auf eine entsprechende Versicherung vertrauen möchte, sollte prüfen, ob diese wirklich auch die individuelle Situation im Arbeitsverhältnis umfasst und ob hierfür seitens der Versicherung gewisse Vorgaben „im Kleingedruckten“ zu beachten sind.

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#101KitaFragen – Kita-Schlüssel: Schlüsselversicherung sinnvoll?