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Eltern, die dauernd zu spät abholen, kann gekündigt werden?

Antwort:

Kurze Antwort: Grundsätzlich ja.

Langfassung: Pünktlichkeit ist eine Tugend, garantiert eine Zier, aber eben auch eine Verpflichtung – zumindest was das Betreuungsverhältnis in Krippe, Kita oder Hort betrifft.

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Nämlich eine Verpflichtung aus dem Betreuungsvertrag. Denn dieser regelt die Betreuungszeit und begrenzt somit die Zeit, die vertraglich durch Kind und Eltern in Anspruch genommen werden kann. Läuft die Zeit ab, so ist das Kind spätestens zum Ende abzuholen. An sich ganz einfach.

Ebenso einfach zu verstehen sollte eigentlich sein, dass wer zu spät sein Kind abholt, dies „auf Kosten anderer“ macht und sich somit die Betreuungszeit zusätzlich verschafft, die einem schlichtweg nicht zusteht.

Dabei sollte das (zumindest wiederkehrende) Zuspätabholen auch nicht als kleine Nachlässigkeit abgetan werden. Denn am Ende ließe sich auch dieser ärgerliche Umstand in Geld berechnen. Und ohne Grund fremdes Geld in Anspruch nehmen sollte nicht so einfach toleriert werden.

Natürlich: Ein mehr oder weniger unverschuldetes Zuspätabholen kann einmal passieren. Aber es gibt eben auch die notorischen Zuspätkommer, die oftmals ihr Kind zu spät abholen, leider wenig Einsicht zeigen und leider noch weniger glaubhaft Aussicht auf Besserung geloben.

Gibt es dann entweder im Betreuungsvertrag oder im jeweiligen Kita-Gesetz auch noch Hürden für eine Kündigung, so stellt sich schnell die Frage, ob auch diesen Eltern für ihr Verhalten die Kündigung ausgesprochen werden kann.

Hierzu müssen Eltern jedoch zunächst wirksam abgemahnt werden. Ohne vorherige Abmahnungen, die sich dann als fruchtlos erwiesen, wird eine Kündigung oftmals scheitern. Denn es ist ja am Ende ein Verhalten, dass geändert werden kann und solchen Eltern muss über die Abmahnungen deutlich gemacht werden, dass ihr Verhalten a) falsch, d.h. vertragswidrig war, wie b) es vertragsgemäß wäre und dass c) sie im Wiederholungsfalle mit rechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung des Betreuungsvertrages rechnen müssen.

Zeigen Eltern dann trotz Abmahnungen weiter beharrlich, dass sie nicht willens sind, sich vertragsgetreu zu verhalten und holen ihr Kind weiter verspätet ab, dürfte auch eine diesbezügliche Kündigung möglich sein.

Tipp:

Zuspätabholen liegt nicht nur vor, wenn die Einrichtung eigentlich schließen sollte, sondern natürlich auch ganz einfach, wenn die tägliche individuelle Betreuungszeit abgelaufen ist, selbst wenn die Kita dann noch weiter offen sein sollte.

In beiden Fällen sollte nicht zu lange abgewartet werden, bis zum rechtlichen Instrument der Abmahnung gegriffen wird. Denn dies ist nunmal die einzige rechtliche Möglichkeit, um auf Besserung hinzuwirken. Und das sich eine Art von „Gewohnheitsrecht“ einschleicht, kann nun wirklich nicht gewollt sein.

Sollten sich Eltern aufregen und dies etwa als kleinliches Verhalten abtun, kann so etwas natürlich auch – anonymisiert – auf einem Elternabend thematisiert werden. Der Hinweis, dass einzelne offenbar mutwillig und uneinsichtig für Überstunden bei den Fachkräften sorgen, die dann durch entsprechendes „Abbummeln“ allen Kindern fehlen, dürfte sicherlich für rege Diskussionen sorgen…

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