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Feste Altersgrenze für die Abholung durch Geschwisterkinder?

Antwort:

Kurze Antwort: Nein.

Langfassung: Gibt es ein älteres Geschwisterkind, könnten Eltern schnell auf die nachvollziehbare Idee kommen, dieses das jüngere Kind nachmittags aus Krippe oder Kita abholen zu lassen. Nun kommt es jedoch manchmal vor, dass Eltern dazu neigen, die Fähigkeiten des eigenen Nachwuchses (egal ob des älteren oder des jüngeren) etwas zu optimistisch einzuschätzen.

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Deshalb versuchen sich die Einrichtungen vor allzu leidigen Diskussionen häufig damit zu schützen, dass starre Altersgrenzen für diese abholenden Geschwisterkinder festgelegt werden. Leider ist das aber weder rechtlich noch tatsächlich eine gute Idee.

Denn wie heißt es doch so schön? Alter schützt vor Torheit nicht! Allein auf das Alter eines Kindes abstellen würde daher zu kurz greifen. Das sehen auch die Unfallkassen so, die ausdrücklich hervorheben, dass zusätzlich stets die konkrete Situation unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des einzelnen Falles zu betrachten ist.

Im Einzelnen bedeutet das, dass ein bestimmtes Alter vielleicht ein Anhaltspunkt sein mag. Aber zusätzlich müssen eben noch die Umstände wie z.B. ein herausfordernder Heimweg (große Straßen, Baustellen, kurze Ampelphasen, öffentliche Verkehrsmittel usw.), die individuelle Reife des älteren Geschwisterkindes wie natürlich auch die Fähigkeiten und der Entwicklungsstand des abzuholendes Kindes mitbedacht werden. Diese Gesamtabwägung ist also eng mit der Aufsichtspflicht und entsprechend mit der Frage, ob das jüngere Kind an das entsprechende Geschwisterkind grundsätzlich oder an einem bestimmten Tag herausgegeben werden kann, verknüpft.

Wie eingangs erwähnt gibt es aber noch einen weiteren rechtlichen Aspekt. Denn eine starre Altersgrenze, z.B. im Betreuungsvertrag, stellt zugleich eine sogenannte AGB, also Allgemeine Geschäftsbedingung dar. Und diese könnte gerade deshalb, weil sie pauschal gelten soll, eine unzulässige Regelung im Sinne des Gesetzes sein. Weil mit Nichterreichen des jeweiligen Alters auch solche Geschwisterkinder ausgeschlossen wären, die vielleicht schon sehr reif oder nur einen denkbar kurzen Heimweg „ein Haus weiter“ haben.

Tipp:

Bedenkenlos sollte das Thema keinesfalls angegangen werden. Denn spätestens wenn einmal etwas passiert wird die Frage aufkommen, ob es vertretbar war, das Kind an das Geschwisterkind herauszugeben. Eine Altersgrenze hilft zwar nicht, kann aber vielleicht als Orientierung dienen.

Wichtig: Selbst wenn alles grundsätzlich passen sollte, so entbindet das die Erzieher:innen nicht, jedes Mal zu prüfen, ob dies auch für diesen konkreten Tag und in Hinblick auf die konkreten Umstände gilt.

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