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Haben Eltern einen Anspruch auf besonders gesundes Kita-Essen?

Antwort:

Kurze Antwort: Es kommt darauf an.

Langfassung: Oben steht, es kommt darauf an. Nämlich darauf, was man unter „gesund“ oder „ungesund“ im Einzelnen versteht. Andauernd Pommes frites, Kartoffelpüree oder Spaghetti mit dünner Tomatensoße? Ist das gesund? Oder der zuckrige Nachtisch? Und was ist zu viel Salz? Über gesund und ungesund kann trefflich gestritten werden. Daher ein genauerer Blick auf die Rechtslage!

>101KitaFragen – Übersicht<

Zunächst: Wenn Eltern einen vermeintlichen Anspruch auf gesundes Essen durchsetzen wollen, benötigen sie dafür eine rechtliche Grundlage. Diese könnte sich z.B. aus dem Betreuungsvertrag, einem speziellen Gesetz, den einschlägigen Rechtsverordnungen oder unter Umständen auch aus dem Betreibervertrag zwischen Träger und Kommune ergeben.

Findet sich dort allerdings nichts Konkretes, so gilt die allgemeine gesetzliche Regel für nicht näher bestimmte Leistungen; hier das Kita-Essen: Denn dann ist nach § 273 BGB lediglich ein Kita-Essen „mittlerer Art und Güte“ zu stellen. Und mittlere Art und Güte ist halt durchschnittlich lecker, abwechslungsreich, ausgewogen und bestenfalls vielleicht auch durchschnittlich gesund. Ein Anspruch auf extra gesundes Essen würde Eltern in diesem Fall, und dies ist meistens der Fall, nicht zustehen.

Etwas anders gilt natürlich, wenn im Betreuungsvertrag oder im pädagogischen Konzept besondere Versprechungen gemacht werden. Wird eine hauptsächlich oder ausschließlich vegetarische Verköstigung der Kinder und / oder ein Essen in Bio-Qualität zugesagt, muss die Einrichtung natürlich liefern. Wobei das Thema „Salz“ oder „Zucker“ in Hinblick auf gesund oder ungesund weiterhin Auslegungssache bleiben wird.

Oftmals findet sich auch in den rechtlichen Vorgaben für die Träger lediglich die Verpflichtung, das Kite-Essen „ausgewogen“ und „abwechslungsreich“ zu gestalten. Aber selbst wenn es hier konkrete Vorgaben geben sollte, wäre immer noch zu prüfen, ob sich Eltern von außen überhaupt auf diese Vorgaben zwischen Kommune und Träger berufen können.

Auch wenn einzelne Eltern ohne gesonderte Regelung im Betreuungsvertrag zumeist nicht ihren Wunsch nach einem gesunden Kita-Essen durchsetzen können, so hat doch wenigstens die Elternschaft einer Einrichtung nach den meisten Kita-Gesetzen der Bundesländer das Recht, die Essenssituation mit dem Träger zu thematisieren und den Wunsch nach einem gesünderen Essen vorzubringen. Denn da das Kita-Essen wohl alle Beteiligten mehr oder weniger betrifft, wird man hier den jeweiligen Organen der Elternvertretung ein Anhörungs- und Informationsrecht zubilligen müssen. Ist das Kita-Essen sogar Gegenstand von Kinder- oder Elternbeschwerden, so muss sich ein Träger damit sowieso befassen.

Tipp:

Da das Kita-Essen zu recht oder zu unrecht häufig Gegenstand von Verstimmungen oder sogar Streitereien ist, sind Träger gut beraten, die eigenen Vorstellungen über die Art des Kita-Essens zumindest im pädagogischen Konzept als Anlage zum Betreuungsvertrag genauer zu definieren. Denn dann besteht eine vertragliche Grundlage und zumindest einzelne Eltern werden dann ihre ganz bestimmten Vorstellungen in Hinblick auf Qualität des Kita-Essens nicht durchsetzen können.

Auch werden diese dann nicht vorgeben können, dass sie sich „das Alles ja ganz anders vorgestellt haben“.

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#101KitaFragen – Elternanspruch auf gesundes Kita-Essen?