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Das Zuparken der Kita-Feuerwehrzufahrt ist…?

Antwort:

Kurze Antwort: ..„nur“ eine Ordnungswidrigkeit.

Langfassung: Eine Feuerwehrzufahrt soll, der Name sagt es bereits, im Brandfall oder bei einem anderweitigen Unglück möglichst schnell die Zufahrt zu einem Gebäude bzw. einem Brandherd auf dem Gelände ermöglichen. In der Konsequenz soll eine Feuerwehrzufahrt dabei helfen, Leben zu retten.

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Nun gibt es jedoch leider Mitbürger, die meinen, dass die Feuerwehrzufahrt sie nichts angehe bzw. es „ja jetzt schon nicht brennen wird“. Und dann gibt es natürlich Elterntaxis, die „nur ganz kurz“, weil man hat es ja eilig, die Feuerwehrzufahrt als bequeme „kiss-and-ride“-Zone betrachten.

Ist eine Feuerwehrzufahrt nicht als Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet, wird man entsprechende Vorwürfe wohl schwerlich machen können. In den Fällen jedoch, in denen ein schönes, großes, gut sichtbares Schild auf die Tatsache einer Feuerwehrzufahrt hinweist, wird man jedoch ebenfalls differenzieren müssen.

Denn eine Feuerwehrzufahrt muss amtlich gekennzeichnet sein. Ein schön großes selbstgemaltes Pappschild wird dem nicht genügen. Aber woran erkennt man eine „amtliche“ Feuerwehrzufahrt? Ganz einfach: Am Siegel der ausstellenden Gemeinde oder Stadt bzw. deren Bezeichnung auf dem Schild.

Handelt es sich um eine amtlich angeordnete Feuerwehrzufahrt, ist sowohl das Parken, als auch – und hier kommen die Elterntaxis ins Spiel – das Halten verboten. Und sei es noch so kurz, die Zeit so knapp und die Insassen so unwillig, ein paar Meter zu laufen.

Teurer (aber leider wohl noch nicht teuer genug) wird es im Rahmen eines Bußgeldes, wenn durch das Parken oder Halten sogar ein Feuerwehreinsatz behindert wird.

Tipp:

Um eine amtliche Feuerwehrzufahrt zu erhalten, bedarf es eines Antrags bei der zuständigen Gemeinde bzw. Baubehörde.

Aber auch das selbstgemalte Pappschild ist nicht gänzlich unnütz. Denn handelt es sich bei der in Anspruch genommenen Feuerwehrzufahrt um das Gelände der Einrichtung, so dürfte hierdurch hinlänglich deutlich gemacht worden sein, dass jegliches Parken oder Halten an dieser Stelle nicht erwünscht ist. Entsprechend widerrechtlich dort parkende oder haltende Autos könnten mithin abgeschleppt werden.

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