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Müssen Eltern uns Kita-Erzieher:innen proaktiv über „Kind krank“ informieren?

Antwort:

Kurze Antwort: In vielen Fällen ja.

Langfassung: Das Kind hat sich letzte Nacht übergeben? Der Hautausschlag könnte ansteckend sein? Und einen Saft zum Fiebersenken gab es zusätzlich zum morgendlichen Frühstück?

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Schnell könnte hier aus Sicht der Erziehenden die Frage aufkommen, ob Eltern hier nicht von sich aus – also auch ungefragt – über solche Umstände betreffend ihr Kind informieren müssten. Denn es geht ja auch um den Schutz der anderen anwesenden Kinder und nicht zuletzt auch um den Schutz der Beschäftigten in Krippe, Kita oder Hort.

Und siehe da: Aus den wechselseitigen Treuepflichten eines Betreuungsvertrages und hier auch noch einmal konkretisiert durch den schönen Begriff der „Erziehungspartnerschaft“, ergibt sich tatsächlich die Pflicht, über all das zu informieren, was dem Vertragsziel, also einer gelingenden Kinderbetreuung und frühkindlichen Bildung, im Wege stehen oder dessen Erreichung zumindest nicht unerheblich erschweren könnte.

War oder ist das Kind also krank und droht sich dies auf die Betreuung in der Kita auszuwirken, so sind Eltern rechtlich verpflichtet, hierüber zu informieren, selbst wenn mit einem fiebersenkenden Mittelchen die Symptome (temporär) verschwunden sein mögen oder das Erbrechen schon ein paar Stunden her ist. Dabei muss das tatsächliche oder auch nur mutmaßliche Krankheitsgeschehen nicht unbedingt auch ansteckend sein. Es genügt für eine Unterrichtungspflicht bereits, wenn ernsthaft zu befürchten steht, dass sich die Erziehenden überobligatorisch im Laufe des Tages um das „unfitte“ Kind werden kümmern müssen.

Übrigens steht dieser Informationspflicht nicht etwa der Datenschutz im Weg: Denn zum einen sind diese Informationen zur Durchführung des Vertragsverhältnisses ‚Betreuung“ erforderlich und zum anderen besteht bekanntlich grundsätzlich keine Kitapflicht! Das bedeutet, wenn sich also Eltern partout nicht über den Erkrankungszustand ihres Kindes offenbaren wollen, werden sie dieses eben für den entsprechenden Zeitraum nicht bringen können.

Umgekehrt gilt jedoch ebenso: Ist auszuschließen, dass eine Erkrankung irgendwelche negative Auswirkungen auf den Kita-Alltag haben könnte, ist der Datenschutz und das Elternrecht auf informationelle Selbstbestimmung betreffend ihr Kind natürlich weiter sehr beachtenswert.

Tipp:

Ein Fehlverhalten von Eltern an dieser Stelle ist leider nur sehr selten wirklich nachweisbar. Zumeist bleibt es bei Vermutungen und dem diffusen Gefühl, gerade getäuscht worden zu sein.

Eine Abmahnung von Eltern scheidet mangels nachweisbarer Tatsachen somit häufig aus. Aber vielleicht kann manchmal bereits der konkrete Hinweis an Eltern, sich infolge der befremdlichen Gesamtumstände getäuscht zu fühlen, Wunder bewirken.

Denn das Gefühl, egal ob letztendlich zutreffend oder nicht, bleibt, der schlechte Eindruck ebenso. Und das ist ja möglicherweise etwas, was die betreffenden Eltern oder auch andere Eltern nicht unbedingt noch einmal riskieren wollen.

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