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Ist die Farbe der Kleidung in der Kita-Küche egal?

Antwort:

Kurze Antwort: Tatsächlich nein.

Langfassung: Hauptsache die Verköstigung in der Kita ist lecker und die Kinder wie auch die „Kosteklecks-„mitessenden Erziehenden sind glücklich. So könnte man meinen. Aber es geht bei der Versorgung ja auch noch darum, dass das Essen gesund ist und die Kinder dadurch gesund bleiben oder zumindest nicht daran erkranken.

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Und hier kommt (auch) die adäquate Kleidung bei der Zubereitung der Speisen in der Kita-Küche ins Spiel. Denn natürlich kann es verlockend sein, die übliche Küchenkleidung farblich ein wenig „aufzupeppen“. Vielleicht weg vom schnöden Weiß hin zu starken Farben? Dürften also Köchin, Koch, Küchenkraft oder Küchenfee in der Küche eines Kindergartens zum Beispiel bordeauxrote Hemden und schwarze Küchenschürzen tragen?

Zumindest aus Sicht der Lebensmittel- oder Veterinärämter kann das kritisch sein und untersagt werden. Denn so auch ein Verwaltungsgericht in einem ähnlichen Fall:

Personen, die mit leicht und sehr leicht verderblichen Lebensmitteln tierischer Herkunft umgehen, sind auch nach den einschlägigen rechtlichen Regeln gehalten, ihre Arbeitskleidung alsbald zu wechseln, wenn sie nicht mehr sauber ist.

Das bedeutet aber eben auch, dass Verschmutzungen der Arbeitskleidung schnell bemerkt und „gewissermaßen auf einen Blick“ erfasst werden können (müssen).

Gerade dies sei aber bei dunkler Kleidung nicht unbedingt gewährleistet, so dass in so sensiblen Bereichen wie einer Kita-Küche ausschließlich helle Kleidung auch durch Behörden angeordnet werden kann. 

Tipp:

Natürlich müssen Verantwortliche eines Trägers nicht abwarten, bis einmal die Lebensmittelaufsicht bei einer Vor-Ort-Kontrolle solche Beanstandungen macht.

Ebenso wie bei Erziehenden „bei der Arbeit am Kind“ können auch für die Tätigkeit in der Krippen- oder Kita-Küche über das Weisungsrecht entsprechende Vorgaben zur adäquaten Kleidung gemacht werden. Denn § 106 GewO ermöglicht für Arbeitgeber auch die Ordnung im Betrieb zu regeln und eine etwaige zu tragende Arbeitskleidung fällt hierunter.

Aber Achtung: Besteht ein Betriebsrat ist dieser bei einer solchen Entscheidung zu beteiligen!

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