Erstes Urteil zum MiLoG Abgesehen von den schon seit Herbst letzten Jahres geltenden Vorschriften zur Erfassung von Arbeitszeiten im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, gilt das Mindestlohngesetz in seiner Gesamtheit seit dem 01.01.2015. > Lesen Sie, was andere über uns sagen!
Was gehört zum Mindestlohn?
