Die Kitarechtler

#101KitaFragen – Dauer des Elternabends wenn um 7 Uhr wieder „Dienst“?

>> Download als PDF hier <<

Wie lange darf ein Elternabend dauern, wenn anwesende Erzieherinnen und Erzieher am nächsten Tag um 7 Uhr wieder Dienst haben?

Antwort:
Kurzfassung: bis 20 Uhr!

Langfassung: Elternabende sollten vielleicht nicht unbedingt zeitlich ausufern, wenn am nächsten Tag morgens gleich „wieder die Arbeit ruft“! Denn ansonsten wäre im Fall eines Unfalls womöglich nicht nur das sorgsame Ausüben der Aufsichtspflicht (Stichwort: mögliche Übermüdung) in Frage gestellt, sondern auch die zuverlässige Kita-Organisation (Stichwort: Organisationsverschulden der Leitung).

>101KitaFragen – Übersicht<

Aber selbst ohne einen Unfall läge bei einem späteren zeitlichen Ende ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vor!

Dazu muss man wissen:

Das Arbeitszeitgesetz ist eine spezielle Ausformung des Arbeitsschutzes und gibt nicht nur ganz konkret die täglichen Höchstarbeitszeiten und die zwingend zu beachtenden Pausen vor, sondern u.a. auch welcher Zeitabstand (=Ruhezeit) zwischen Arbeitsende und neuem Arbeitsbeginn bestehen muss!

Zunächst aber: Selbstverständlich ist die Teilnahme am Elternabend grundsätzlich als Arbeitszeit zu werten.

Es mag sicherlich im Einzelfall Konstellationen geben, in denen die Teilnahme tatsächlich freigestellt ist und auch durch die Erziehenden freiwillig erfolgt. Jedoch wird mit der Teilnahme und der Erwartung seitens einer Kitaleitung oder eines Trägers auf entsprechende (Fach-)Beiträge während des Austauschs auch eine stillschweigend angeordnete Arbeitsleistung zu sehen sein. Dies gilt auch, wenn Beschäftigte der Kita lediglich als Ansprechpartner für die Eltern oder sogar nur zum Abschließen der Kita nach Ende des Elternabends anwesend sein sollen.

Handelt es sich somit um Arbeitszeit, ist entsprechend auf das zeitliche Arbeitsende und den neuen Arbeitsbeginn am Folgetag abzustellen.

Hierzu gibt das Arbeitszeitgesetz grundsätzlich vor, dass zwischen Arbeitsende und neuem Arbeitsbeginn mindestens 11 Stunden liegen müssen. Eine Ausnahme soll lediglich bestehen u.a. für Krankenhäuser „und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen“. Hier darf die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn es dann innerhalb eines bestimmten Zeitraums einen Ausgleich durch dann entsprechend verlängerte Ruhezeit gibt.

Aber sind auch Kitas mit dieser Formulierung im Gesetz gemeint? Soweit ersichtlich (noch) nicht. Das bedeutet, dass zur rechtlichen Sicherheit eher von einer Ruhezeit von 11 Stunden ausgegangen werden sollte.

Auf die Kita-Welt übertragen bedeutet dies also: Ein Krippen- und Kita-Elternabend bei Anwesenheit von Erzieherinnen und Erziehern, die für den Folgetag zum Dienstbeginn um 7 Uhr vorgesehen sind, muss zwingend zumindest für diese um 20 Uhr enden – wenn es nicht zufällig anderweitige Regelungen in einem Tarifvertrag oder einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung gibt!

Dabei ist wichtig zu wissen:

Ein Verstoß gegen die Regelungen zur Ruhezeit können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und ein Bußgeld bis zu dreißigtausend Euro auslösen. Und das wäre doch ein ziemlich teurer Elternabend, oder?!

Sie haben Fragen zum Kitarecht?

Rufen Sie uns einfach für ein unverbindliches, kostenloses Vorgespräch an! Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage.


Folgen Sie uns bei:

#101KitaFragen – Dauer des Elternabends wenn um 7 Uhr wieder „Dienst“?