Eltern-Geschenke annehmen unbedenklich?
Antwort:
Kurze Antwort: Nein, nicht unbedingt.
Langfassung: Geschenke von Eltern sind als Zeichen der Wertschätzung oder sogar Zuneigung eine feine Sache. Und selbst wenn sie allein aus Anstand als Dankeschön nach einem langen Kitabesuch des Kindes erfolgen, nimmt man diese doch sicherlich gerne mit.
Allerdings kann die Annahme von Geschenken auch rechtlich problematisch sein:
Das kann zum einen der Fall sein, wenn es eine vertragliche Regelung im Arbeitsverhältnis gibt, dass Geschenke nicht angenommen werden dürfen. Oder wenn es eine Vorgabe gibt, dass Geschenke zwar angenommen werden dürfen, diese dann aber entweder gemeldet oder zum Vorteil aller dem Team zur Verfügung gestellt werden müssen.
Selbst wenn es eine solche Regelung nicht geben sollte, ist wiederum in Hinblick auf den Wert des Geschenks zu unterscheiden:
Im öffentlichen Dienst ist dies sogar bereits geregelt: Dort gilt, alle Geschenke bis zum Wert von 25 Euro sind zu melden. Geschenke mit höherem Wert dürfen erst nach Genehmigung behalten werden.
Außerhalb des öffentlichen Dienstes gilt: Kleine Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von 35 Euro wird man gemeinhin als adäquat betrachten können und wären somit nicht zu beanstanden.
Ist der Wert des Geschenks höher, so kommt es auf die gegebenenfalls besonderen Umstände des Einzelfalls an. Zum Beispiel ob das Geschenk in diesem Wert ohne konkreten Anlass und nur dieser einen bestimmten Person gemacht wird. Denn dann würde sich automatisch zumindest die Frage aufdrängen, ob die so großzügig schenkende Person nicht doch insgeheim eine Gegenleistung für das Geschenk erwartet.
Sicherlich gibt es Geschenke, deren exakter Wert nur schwer zu bestimmen ist. Eine Falscheinschätzung liegt allerdings im Risikobereich der beschenkten Person.
Tipp:
Auch gerade weil der monetäre Wert mancher Geschenke nicht unbedingt für jeden erkennbar ist (natürlich nicht der ideelle Wert), kann Trägern außerhalb des öffentlichen Dienstes nur angeraten werden, entsprechende Regelungen vorzusehen.
Dadurch wird gegebenenfalls nicht nur Missgunst und Streit im Team vorgebeugt, sondern auch wechselseitige Gefälligkeiten zwischen einzelnen Erzieher:innen und bestimmten Eltern erschwert.
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