Kann der Arbeitsplatz „Kita“ zu laut sein?
Antwort:
Kurze Antwort: Absolut.
Langfassung: Kinder können und dürfen laut sein. Lachen, singen, schreien, streiten und noch viele andere akustische Gefühlsäußerungen gehören einfach dazu und sind auch in Krippe und Kita nicht wegzudenken.
Ebenfalls nicht wegzudenken ist allerdings der Arbeitsschutz am Arbeitsplatz, der relativ emotionslos darauf abstellt, wie sehr auch der ganz normale Kita-Betrieb die dort Beschäftigten beeinträchtigten könnte. Und selbst wenn man im Zusammenhang der frühkindliche Bildung und Betreuung eher nicht allgemein von „Kinderlärm“ sprechen möchte, so schaffen es Kinder in manchen Situationen doch scheinbar mühelos mit der Lautstärke von Baumaschinen gleichzuziehen. Kreissäge, Schwerlastverkehr oder Presslufthammer? Kein Problem, die 80 bis 110 Dezibel schaffen Kita-Kinder kurzzeitig locker auch!
In Anbetracht dieser möglichen Lautstärken kommt dann aber tatsächlich der Arbeitsschutz mit seinen strengen Lärmgrenzen ins Spiel:
Denn ab 80 dB (A) sind Gehörschutz und Vorsorgeuntersuchungen zumindest anzubieten, was natürlich eine Information der Beschäftigten über das Erreichen dieses Werts voraussetzt. Wird die Lärmbelastung von 85 dB (A) bei der „Arbeit am Kind“ überschritten, ist u.a. sogar verpflichtend das Tragen eines Gehörschutzes vorgeschrieben. Denn dies gilt als gefährliche Grenze für eine dauerhafte Lärmbelastung.
Tipp:
Jeder Träger ist als Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung verpflichtet, ob bzw. in welchem Umfang die Erzieher:innen den negativen Auswirkungen von Lärm ausgesetzt sind oder sein könnten.
Ist dies der Fall, so schreiben die einschlägigen Rechtsvorschriften wie auch damit einhergehend die Vorgaben der Unfallkassen neben den bereits oben geschilderten Maßnahmen noch weitere Pflichten vor. Daher ist jeder Träger gut beraten, sich eingehend mit diesem Thema auseinanderzusetzen bzw. bei der Umsetzung professionell begleiten zu lassen.
Denn der diesbezügliche Arbeitsschutz dient ja auch der Gesundheit und dem Erhalt der Arbeitskraft, was gerade in Anbetracht der sowieso schon bestehenden Belastung der Fachkräfte doppelt und dreifach Beachtung finden sollte.
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