Die Kitarechtler

#101KitaFragen – Wer haftet bei einem Unfall, wenn Eltern die Kinder zum Ausflugsort fahren?

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Wer haftet bei einem Unfall, wenn Eltern die Kinder zum Ausflugsort fahren?

Antwort:

Kurze Antwort: Für die Kinder die Unfallkasse.

Langfassung: Mehrere Varianten müssen unterschieden werden!

>101KitaFragen – Übersicht<

Erfolgt der Transport zum Ausflugsort zwar durch einzelne Eltern, aber ansonsten im Auftrag der und mit Betreuung durch die Kita (bzw. des Trägers), so ist auch die Kita für den Ablauf selbstverständlich auch (mit-) verantwortlich.

Das bedeutet, dass sich die Erziehenden in Krippe und Kita tatsächlich einen Überblick darüber verschaffen müssen, wer den Transport wie und vor allem mit was (Auto, Kleinbus, Lastenrad usw.) umsetzen will. Neben der Fahrtauglichkeit des Transportmittels spielt in solchen Situationen vor allem die Sicherheit, das „wie“, während der Fahrt eine besondere Rolle: Sind die Kinder richtig angeschnallt? Gibt es sichere Kindersitze in ausreichender Zahl? Können besondere Situationen beim Transport auftreten? Liegt ein Führerschein vor? Gibt es offenkundige Mängel z.B. an einem Kfz?

Kommt es bei dieser Konstellation zu einem Unfall mit Verletzungen bei einem Kind, so wären diese Personenschäden von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt, da es sich um eine Veranstaltung der Einrichtung gehandelt hat (sofern nicht sowieso die Haftpflichtversicherung eines anderen Unfallverursachers haftet).

Hat die fahrende Person den Unfall schuldhaft zur Gänze oder zum Teil verursacht, so haftet diese unter Umständen selber darüber hinausgehend für bestimmte Ansprüche des Kindes (zum Beispiel auf Ersatz von Sachschäden) oder der Eltern (zum Beispiel auf Ersatz eines sogenannten Schockschadens).

Soll dagegen der Kita-Tag überhaupt erst am Ausflugsort beginnen, so handelt es sich bei dem Weg dort hin naturgemäß nicht um eine Veranstaltung der Einrichtung. Die Fahrt ist folglich von den Eltern selbst organisiert und fällt daher auch in deren Verantwortungsbereich.

Gleichwohl sind Personenschäden bei Kindern auch in dieser Variante entweder von der Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers oder durch die Unfallkasse zu ersetzen. Denn bei diesem Ablauf würden die Kinder einen sogenannten Wegeunfall erleiden und wären mithin auch durch die Leistungen der Unfallkasse geschützt.

Tipp:

Aus Sicht einer Kita sollte deutlich herausgestellt werden, wann und wo der Kita-Tag tatsächlich beginnen soll. Denn wie oben aufgezeigt, bedeutet die erbetene Unterstützung durch fahrende Eltern eine sorgfältige Überprüfung der Umstände.

Sollen dagegen die Eltern den Weg zum Ausflugsziel selber organisieren, wird es wahrscheinlich unerlässlich sein, für nicht teilnehmende Kinder weiterhin eine Betreuung in der Einrichtung sicherzustellen oder für diese Kinder dann durch die Kita den Transport zu gewährleisten. Denn einen Anspruch auf Betreuung haben diese Kinder aus dem Betreuungsvertrag ja weiterhin.

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