Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 355: Kita & sichere Spielgeräte

Nr. 355 von 1.000 I Sichere Spielanlagen

„Ein entscheidender Beitrag zur Gestaltung eines sicheren Spielbereiches ist die regelmäßige Prüfung, Wartung und Instandhaltung der Geräte und der gesamten Anlage. Das Unfallgeschehen der letzten Jahre hat gezeigt, dass zentrale Ursache für viele schwere Unfälle die nicht fachkundige Prüfung und mangelhafte Instandsetzung war.“

(DGUV)

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Warum das wichtig ist:

Die Gewährleistung der sogenannten Verkehrssicherungspflichten, also ob der allgemeine oder spezielle Verkehr etwas „sicher“ benutzen kann, gehört zu den Hauptaufgaben eines Kita-Trägers. Wer an dieser Stelle Nachlässigkeiten zeigt, wird gegebenenfalls auch die Frage nach der eigenen Zuverlässigkeit, und damit zum Fortbestand der Betriebserlaubnis, zu beantworten haben.

Daher ist jeder Träger an dieser Stelle gut beraten, ein belastbares, nachweisbares System von Überprüfungen innerhalb fester Zeitabstände zu installieren. Denn im Fall eines Kita-Unfalls mit einem Spielgerät wird stets die erste Frage sein: Wann ist das zuletzt überprüft und gewartet worden? Gab es Sichtkontrollen und Funktionskontrollen? Oder hat man nur auf das Glück vertraut, dass ein Verschleiß schon nicht zu einem Unfall führt?

Stichwort Sichtkontrollen: Diese sind schon zur Einhaltung der ordnungsgemäßen Aufsichtspflicht notwendig, gegebenenfalls sogar täglich, und fallen (auch) in den Aufgabenbereich der Erzieher und Erzieherinnen in Krippe & Kita. Und das nicht nur auf dem eigenen Kitagelände, sondern auch zum Beispiel bei einem Besuch eines öffentlichen Spielplatzes!  

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