Die Kitarechtler

Hinweise der Unfallkassen Nr. 359: Kita-Gefährdungsbeurteilung regelmäßig anpassen

Nr. 359 von 1.000 I Die Kita-Gefährdungsbeurteilung anpassen

„Die Gefährdungsbeurteilung muss in angemessenen Zeiträumen aktualisiert werden. Hierfür müssen Fristen festgelegt werden. Außerdem muss sie angepasst werden, wenn sich Gegebenheiten verändern (z.B. hohe personelle Fluktuation, neue Aufgabenverteilung im Team, vermehrtes Auftreten von Krankheitsfällen).“

(DGUV)

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Warum das wichtig ist:

Mögliche Gefahren erkennen, im Geiste „durchspielen“ und gegebenenfalls sinnvoll präventiv Maßnahmen entwicklen, um diese zu minimieren – das soll vereinfacht gesagt die Gefährdungsbeurteilung in Krippe, Kita und Hort bewirken. Dabei ist dies ein stetiger Prozess und vor allem nicht auf die stationären, beinahe unveränderlichen Anlagen und Bauten einer Einrichtung (Stromversorgung, Türen, Fluchtwege, Hochebenen, Schränke etc.) beschränkt.

Im Gegenteil gilt es auch die typischen Probleme im Kita-Alltag mit zu bedenken, die sich überhaupt erst entwickeln. Denn aus vielen Änderungen im Team, in den Abläufen und Anforderungen können sich wieder neue Gefahren für Kinder und die Erzieher und Erzieherinnen ergeben. Dazu gehören natürlich auch eventuell neue pädagogische Angebote wie zum Beispiel, daher das Foto, das Schnitzen.

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