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Nr. 366 von 1.000 I Dokumentation Erste Hilfe
„Jede Erste-Hilfe-Leistung muss aufgezeichnet werden, auch das simple Kleben von Pflastern. Dazu eignet sich ein Verbandbuch, ein Meldeblock oder auch ein Dokumentationsbogen genauso wie eine elektronische Lösung. Die personenbezogenen Aufzeichnungen müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt und gegen den Zugriff Unbefugter gesichert werden (Datenschutz).“
(DGUV)
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Warum das wichtig ist:
Die Leistungen der Unfallkassen sind im Fall eines Unfalls bei einem Krippen- oder Kita-Kind sehr weitreichend. Um dem Kind und den Eltern diesen Schutz auch bestmöglich zu gewährleisten, muss nachvollzogen werden können, wer, wann, was im Rahmen der Ersten Hilfe gemacht hat. Denn natürlich können sich auch aus kleinen und kleinsten Verletzungen zum Beispiel noch Entzündungen entwickeln.
Daher muss auch zu einem späteren Zeitpunkt durch entsprechende Eintragungen geklärt werden können, dass es sich gegenbenenfalls tatsächlich um eine Folgeerkrankung handelt die auf einen Vorfall in Krippe, Kita oder Hort zurückzuführen ist.
Wichtig in diesem Zusammenhang: Nicht den Datenschutz vergessen! Und auch nicht vergessen, dass den Eltern angeboten werden muss, Ihnen – soweit erfolgt – eine Kopie der Unfallmeldung an die Unfallkasse auszuhändigen. Denn damit haben Eltern auch zu einem späteren Zeitpunkt immer noch etwas „in der Hand“ zum Nachweis – selbst wenn es die Einrichtung vielleicht gar nicht mehr gibt. Denn es können ja auch noch Jahre oder sogar Jahrzehnte später Beschwerden auftreten, die unmittelbar oder auch nur mittelbar auf den Unfall zurückzuführen sein könnten.
Werden Schäden überhaupt erst später bekannt oder sind Schäden bei einer minderjährigen Person (wie eben bei Krippen- oder Kitakindern) aufgetreten, so gelten spezielle Regelungen der Verjährung, die unter Umständen auch noch Ansprüche gegenüber den Unfallkassen auch noch vielen Jahren ermöglichen. Auch wenn dies stets im Einzelfall zu prüfen ist, ist als Grundlage und zum Schutz der anvertrauten Kinder jedoch das Unfallbuch und dessen sorgfältige Führung so wichtig!
Alle unsere gesammelten Hinweise und Empfehlungen der Unfallkassen gibt es ➡️ hier in der Übersicht!
Was bedeutet die Pflicht zur Ersten Hilfe?
Die Pflicht zur Ersten Hilfe ist die gesetzliche Verpflichtung für jede Person, die dazu in der Lage ist, bei einem Notfall medizinische Hilfe zu leisten und eine Erste-Hilfe-Maßnahme durchzuführen, um das Leben und die Gesundheit von verletzten oder erkrankten Personen zu erhalten oder zu retten – also auch in Krippe, Kindergarten oder Hort!
Wer die Pflicht zur Ersten Hilfe hat, muss schnell handeln und sofortige Maßnahmen ergreifen, um (wenigstens) die Situation zu stabilisieren und falls erforderlich einen Rettung bzw. einen Rettungsdienst rufen. Wichtig ist, in solchen Situationen Ruhe zu bewahren und schnell zu handeln, um mögliche Schäden zu minimieren und Leben zu retten.
Strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn diese Pflicht ignoriert wird. Denn dann ist zu prüfen, ob gegebenenfalls der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung erfüllt ist.
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