Die Kitarechtler

Zeckenbiss bei Kind in der Kita

Zeckenbiss bei Kitakind – was die Unfallkasse zu den Anforderungen an Erzieher sagt

 

Gegen Zecken ist leider noch kein Kraut gewachsen. Es gibt zwar das eine oder andere Mittelchen zum Einsprühen oder Eincremen – aber ob das eine dauerhafte Lösung im Kita-, Kindergarten- oder Hort-Alltag darstellt, sie einmal dahingestellt.

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Zeckenbisse bei Kindern in der Kita werden also in einem gewissen Maße unvermeidlich sein.

Die Unfallkasse Brandenburg und – soweit ersichtlich – die Unfallkasse Rheinland-Pfalz haben sich daher zu diesem Thema insoweit positioniert, als dass bei einem Zeckenbiss durch die Erzieher sofort gehandelt werden sollte. Denn erst das zulange Zuwarten, z.B. bis das Kind von den Eltern abgeholt wird, bringe die wirkliche Gefahr, dass sich das Kind mit dem Krankheitserreger ( Borreliose-Erreger, FSME-Virus) ansteckt.

Somit – so die Unfallkassen weiter – sei es fahrlässig, wenn Erzieher im Rahmen ihrer Aufsichtspflichten bzw. Fürsorgepflichten nicht sofort handeln und die Zecke entfernen. Dabei sollten Erzieher, so wird ausdrücklich betont, keine Angst haben vor einer etwaigen unsachgemäßen Entfernung der Zecke.

Denn infolge des Ratschlags der Unfallkasse zur sofortigen Entfernung von Zecken, seien Erzieher hier – selbst wenn ein Fehler bei der Entfernung erfolgen sollte, durch die Unfallkasse geschützt.

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Unser Tipp dennoch:

Träger sollten trotzdem eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zur Entfernung von Zecken einholen. Die Empfehlungen der Unfallkasse z.B. hier können dabei sicherlich wertvolle Argumentationshilfen sein.

von Rechtsanwalt Holger Klaus

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