Was ist, wenn bei der Medikamentenabgabe in der Kita etwas schief läuft? Gibt es dann den Schutz der Unfallkasse für die beteiligten Erzieher?
Arzneimittelabgabe in der Kita ist immer wieder ein wichtiges Thema für Erzieher und Kita-Leitungen.
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Was aber gilt nach Auffassung der Unfallkasse, wenn etwas schief läuft bei der Medikamentenabgabe – zum Beispiel wenn ein Medikament aus Versehen falsch dosiert wird oder es unvorhergesehene Wechselwirkungen gibt?
Tritt dann der Schutz der gesetzlichen Unfallkasse ein?
von Rechtsanwalt Holger Klaus
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#30SekKitarecht Folge 59 – Medikamentenabgabe in der Kita & Unfallkasse