Zur Aufsichtspflicht gehört es auch, Kinder mit Fahrradhelmen nicht auf die Kita-Klettergerüste, Rutschen oder Schaukeln zu lassen… sagt die Unfallkasse.
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Kordeln an den Jacken aber auch aufgesetzte Fahrradhelme haben nach einer nachvollziehbaren Anweisung der Unfallkasse nichts bei auf Rutschen, Wippen, Schaukeln oder Klettertürmen etc. spielenden Kindern zu suchen.
Das sollten Erzieher im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht und Fürsorgepflicht bedenken, um Unfälle zu vermeiden und um sich selber nicht dem Vorwurf der Aufsichtspflichtverletzung auszusetzen.
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von Rechtsanwalt Holger Klaus
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#30SekKitarecht Folge 66 – Fahrradhelme & Kita-Spielgeräte = Nein!