Die Kitarechtler

WhatsApp im Kita-Alltag

Mal schnell ein Foto vom kleinen Max per WhatsApp an die Eltern schicken? Was es zu beachten gilt.

Selbstverständlich freuen sich die Eltern über eine kurze Bildnachricht ihres Sprösslings vielleicht beim Zähneputzen in der Kita. So weiß man schließlich, dass es ihm gut geht.

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Ganz so einfach ist es aber – wie immer – nicht.

Das fängt an mit der Arbeitszeit: Macht die Erzieherin von einem Kind ein Bild, bearbeitet es vielleicht kurz und sucht dann den richtigen WhatsApp-Kontakt raus, gehen schnell 2, 3 Minuten ins Land, bei 3 oder 4 Fotos am Tag also gute 10 Minuten. Und in dieser Zeit geht die Erzieherin nicht ihren Hauptaufgaben – Aufsichtspflicht und pädagogische Angebote unterbreiten – nach.

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Außerdem nutzen die Erzieher meist ihre eigenen Handys sowohl zum Knipsen der Fotos als auch zum Verschicken über ihren eigenen WhatsApp-Account. Damit sind die Bilder aber außerhalb der Kita und außerhalb des Zugriffs bzw. der Kontrolle der Kita. Der Träger weiß natürlich nicht, wer noch Zugriff auf die Geräte hat und kann dies auch nicht kontrollieren. Und plötzlich wird das lustige Bild vom Kind nur in Windel auch schnell zu einem Problem.

Dazu kommt, dass WhatsApp nicht für alle Plattformen eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung des Chats anbietet. Die Daten werden also unverschlüsselt gesendet und landen dabei auch auf Servern von WhatsApp.

Was dort damit geschieht, entzieht sich nun vollends der Kontrolle des Trägers, der Eltern, des Kindes und der Erzieher.

Wie man den Eltern trotzdem Updates zu ihren Kindern geben kann, erfahren Sie bei uns.

von Rechtsanwältin Nele Trenner

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