Brauchen Einrichtungen wie Kita, Kindergarten oder Hort einen Datenschutzbeauftragten und ein Datenschutzkonzept?
Einrichtungen wie Kita, Kindergarten oder Hort bzw. die Träger dieser kommen naturgemäß mit einem Berg an sensiblen (sensitiven) Daten und Informationen in Kontakt.
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Entweder weil sie diese selber durch ihre Aufnahmebögen / Fragebögen, Betreuungsverträge und Kita-Zusatzbeiträge vorab erheben. Oder weil diese im Kita-Alltag durch Entwicklungsdokumentationen, Sprachlerntagebücher und vor allem über diverse Eltern-Informationen sich über die Jahre zwangsläufig sprichwörtlich „ansammeln“.
Eine Kita hat folglich ein recht gutes Bild über viele soziale, wirtschaftliche und familiäre Verhältnisse in der mehr oder weniger direkten Nachbarschaft. In einem kleineren Maßstab trifft das natürlich auch auf die jeweiligen Erzieher zu.
Wo viele personenbezogene und insbesondere heikle Informationen und Daten aufbewahrt werden, stellt sich natürlich auch die Frage nach dem richtigen Umgang mit diesen. Was muss wie aufbewahrt werden, was darf weitergereicht werden, was ist im Fall einer Datenschutzpanne? Wird ein Datenschutzkonzept erforderlich? Welche Regelungen gelten sogar gesetzlich zwingend nach SGB VIII?
Fragen die vor allem für kleine Träger in Eigenregie nur sehr mühsam beantwortet werden können.
Brauchen Kitas deshalb einen Datenschutzbeauftragten? Mehr dazu auch hier…
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von Rechtsanwalt Holger Klaus
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