Die Kitarechtler

Süssigkeiten in der Kita – gesunde Ernährung ein Muss?

Soll, darf, kann die Kita den betreuten Kindern Süssigkeiten anbieten?

Überraschungseier in Chile verboten, Fast-Food-Ketten dürfen keine Kindertüten mehr mit Spielzeug bewerben, das Übergewicht nimmt trotzdem auch unter Kindergartenkindern zu – mehrere Seiten eines Problems, zu dem jeder eine Meinung und vor allem Lösung hat.

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Aber wie ist es eigentlich in Kita und Hort. Die Kinder verbringen dort einen Großteil ihres Tages und essen und trinken dort. Da wäre doch zwischendurch mal ein Bonbon oder auch eine Brause ganz nett, oder?

Das Berliner Bildungsprogramm hat dazu – selbstverständlich – eine eigene Meinung:

So heißt es dort etwa, dass Pädagogen und Pädagoginnen gesundheitsfördernde Ernährungs­gewohnheiten thematisieren und bestärken und den Kindern täglich frisches Obst und Gemüse sowie ausreichend Wasser oder ungesüßte Tees während des gesamten Tagesablaufs anbieten.

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Auch die Gesundheitsförderung steht im Bildungsprogramm, wobei es allerdings nicht nur um Ernährung, sondern auch Bewegung, Hygiene, Körperpflege (da kommt das leidige Thema Zähneputzen in der Kita) und so weiter geht.

Die Kinder sollen während der gemeinsamen Mahlzeiten mit vollwertigen und abwechslungsreichen Lebensmitteln vertraut gemacht und sollen so erleben, dass gesunde Ernährung genussvoll sein kann. Durch das Vorbild der Pädagogen sollen die Kinder gesundes Essverhalten lernen.

Der QVTag führt hierzu näher aus:

Um eine gesunde Ernährung der Kinder sicher zu stellen (…),
gewährleisten die Träger in ihren Kindertagesstätten eine qualitativ
hochwertige Mittagsversorgung. Diese soll physiologisch ausgewogen, schmackhaft und abwechslungsreich sein und den Ernährungsbedürf­nissen der unterschiedlichen Altersstufen entsprechen.

Spezifische kulturelle Speisegebote und medizinisch erforderliche Einschränkungen für einzelne Kinder werden berücksichtigt.

Frisches Obst und Gemüse werden den Kindern täglich angeboten.

Eine ausreichende Versorgung mit kalorienarmen Getränken [unge­süßte Kräuter- und Früchtetees, Leitungswasser, Mineralwasser] ist während des gesamten Tagesablaufs zu gewährleisten.

Ergebnis also: Ausgewogen, vollwertig, gesund und abwechslungsreich soll die Versorgung in der Kita sein. Damit entfällt aber die rein vegane Ernährung in der Kita genauso wie der tägliche Tagesausflug zum Burgerbrater.

Aber wie eigentlich immer: Die Masse machts. Der eine Bonbon ist nicht das Problem, solange das Kind lernt, dass es sich um Süssigkeiten handelt und nicht um Hauptnahrungsmittel. Und das regelt das Berliner Bildungsprogramm.

von Rechtsanwältin Nele Trenner

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