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Möchte ein Kita-, Kindergarten- oder Hort-Träger als Arbeitgeber bei einem Erzieher ein Fehlerverhalten rechtswirksam beanstanden wird häufig zur Abmahnung gegriffen. Es gibt aber auch die sogenannte Korrekturvereinbarung als Alternative.
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Was eine solche Korrekturvereinbarung eigentlich ist und welche Vorteile diese im Einzelfall haben kann, darüber haben wir uns eingehend in unserem Podcast unsere Gedanken gemacht.
Dabei ist eine solche Korrekturvereinbarung nicht nur im Arbeitsverhältnis zwischen Erzieher und dem Träger als Arbeitgeber denkbar. Auch im Verhältnis aus dem Betreuungsvertrag zwischen Träger und Eltern ist neben der Abmahnung als Vorstufe zur fristlosen Kündigung ebenfalls eine Korrekturvereinbarung möglich.
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